Barrierefreier Zugang auf unserer Website
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) RL 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hoteldorfstadl.at
Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich ausschließlich auf unsere Website. Sie trifft keine Aussage über die bauliche Barrierefreiheit unserer Räumlichkeiten.
Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist aufgrund folgender Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1.1 - Dieses Erfolgskriterium wird derzeit nicht vollständig erfüllt, da die Website eine große Anzahl an Bildern enthält, denen noch alternative Beschreibungen fehlen. Wir arbeiten laufend daran, diese Beschriftungen zu ergänzen.
1.3.1 - Einige visuell hervorgehobene Textbereiche sind programmatisch nicht als Überschriften ausgezeichnet. Die Überschriftenstruktur wird schrittweise optimiert.
1.3.3 - Einzelne Links oder Schaltflächen werden ausschließlich durch Farbe unterschieden, wodurch das Erfolgskriterium nicht erfüllt ist.
1.3.5 - Einige Formularfelder – insbesondere im Kontaktformular – enthalten keine „autocomplete“-Attribute und erfüllen daher das Kriterium nicht.
1.4.1 - Links, etwa in Fließtexten oder der Navigation, sind teilweise nur farblich hervorgehoben. Das Erfolgskriterium wird dadurch nicht erfüllt.
1.4.4 - Textelemente lassen sich nicht überall problemlos vergrößern, was mit der derzeitigen Programmierung zusammenhängt.
1.4.13 - Einige Navigationsinhalte erscheinen nur bei Hover, sind aber nicht per Tastatur zugänglich.
2.2.2 - Einige Elemente verfügen nicht über Steuerungen zum Pausieren oder Beenden. (Slider, Karussels, automatisch aktualisierende Elemente, etc)
2.4.1 - Skiplinks zum Überspringen wiederkehrender Inhalte sind nicht vorhanden.
2.4.3 - Die Reihenfolge der Tastatur-Navigation ist teilweise unlogisch oder verliert sich beim Schließen von Elementen.
2.4.4 - Einige Links und Schaltflächen sind nicht ausreichend beschrieben und daher für Screenreader nicht eindeutig identifizierbar.
2.4.6 - Überschriften und Formularelemente sind nicht immer eindeutig oder beschreibend benannt.
2.4.7 - Die Fokusanzeige bei Tastaturnavigation ist nicht durchgängig sichtbar.
2.4.11 - Der Fokus verschwindet bei nicht geöffneten Menüs oder Bedienelementen wie Accordions.
2.5.3 - Teilweise fehlen sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen, die sich im zugänglichen Namen widerspiegeln.
2.5.8 - Einige Buttons oder klickbare Elemente sind kleiner als die empfohlene Mindestgröße von 24 x 24 Pixel.
3.3.1 - Fehlerhafte Eingaben werden nicht klar als solche erkannt oder beschrieben.
3.3.2 - Formularelemente sind nicht durchgängig beschriftet oder erklärt.
3.3.3 - Es werden keine konkreten Anleitungen zur Korrektur von Fehlern gegeben.
3.3.4 - Wichtige Dateneingaben können nicht vor dem Absenden überprüft oder rückgängig gemacht werden.
3.3.7 - Nutzer*innen müssen teilweise dieselben Informationen mehrfach eingeben.
3.3.8 - Formulare enthalten CAPTCHA-Abfragen, die nicht barrierefrei sind.
4.1.2 - Nicht alle Schaltflächen oder interaktiven Elemente vermitteln ihren Zustand (z. B. aufgeklappt oder ausgewählt) programmatisch korrekt.
4.1.3 - Änderungen wie Fortschrittsanzeigen oder Fehler werden nicht automatisch an assistive Technologien übermittelt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
1.2.1 - Eingebettete Videos sind auf der Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Für einige dieser Videos stehen derzeit keine Transkriptionen oder inhaltlichen Beschreibungen zur Verfügung.
1.2.2 - Einige eingebettete YouTube-Videos verfügen nicht über Untertitel, wodurch gehörlosen Nutzer*innen wichtige Inhalte nicht zugänglich sind. Das Erfolgskriterium wird somit nicht erfüllt.
1.2.3 - Für bestimmte eingebettete YouTube-Videos können derzeit keine Audiodeskriptionen angeboten werden.
1.2.5 - Bei einigen eingebetteten Videos stehen keine Audiodeskriptionen zur Verfügung. Aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands ist eine Nachbesserung derzeit nicht geplant.
Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und es ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 05.05.2025 erstellt und wird kontinuierlich mit Wartungsprozessen, technischen Anpassungen und inhaltlicher Pflege weiterentwickelt. Die technische und inhaltliche Bewertung der Vereinbarkeit mit dem EU-Gesetz erfolgte in Form eines Checks nach den Richtlinien der Stufe AA der WCAG 2.2.
Unsere Website wird laufend gewartet und weiterentwickelt. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns daher ein Anliegen. Sollten Sie dennoch auf unserer Website Barrieren erkennen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: dorfstadl@hoteldorfstadl.at. Wir werden Ihre Anfrage dann umgehend prüfen und die Möglichkeiten an Gesetzmäßigkeiten anpassen.